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Vorsorge bei Feuchtarbeit rechtzeitig veranlassen
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag muss der Arbeitgeber Pflichtvorsorge veranlassen, bei mehr als zwei Stunden Angebotsvorsorge anbieten, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig (ArbMedVV Anhang Teil 1, §§ 4, 5). Den nächsten Termin nennt die Vorsorgebescheinigung (§ 6 Abs. 3 Nr. 3).
Nach dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag Pflichtvorsorge zu veranlassen (Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a). Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag ist Angebotsvorsorge anzubieten (Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e).
Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden; der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die beschäftigte Person an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat (§ 4 Abs. 1 und 2 ArbMedVV). Angebotsvorsorge ist ebenfalls vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig anzubieten, auch wenn ein Angebot abgelehnt wurde (§ 5 Abs. 1). Eine feste Frist in Monaten nennt die Verordnung nicht.
Nach jedem Termin erhalten die beschäftigte Person und der Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung. Sie enthält auch die Angabe, wann aus ärztlicher Sicht eine weitere Vorsorge angezeigt ist (§ 6 Abs. 3 Nr. 3). Dieses Datum ist der Termin, den Sie verfolgen.
Auf einen Blick
| Pflichtvorsorge | Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) |
|---|---|
| Angebotsvorsorge | Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag (Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e) |
| Wann | Vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1) |
| Nächster Termin | Steht in der Vorsorgebescheinigung (§ 6 Abs. 3 Nr. 3) |
| Teilnahme | Ohne Teilnahme an der Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2) |
| Vorsorgekartei | Dass, wann und aus welchen Anlässen Vorsorge stattfand; aufbewahren bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses (§ 3 Abs. 4) |
Vorsorge muss nicht veranlasst oder angeboten werden, soweit die nach § 9 Abs. 4 ArbMedVV bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen (Anhang Teil 1 Abs. 4). Allgemeines zur Vorsorge finden Sie im Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber sorgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für angemessene Vorsorge und beauftragt einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7, vorrangig den bestellten Betriebsarzt (§ 3 Abs. 1 und 2 ArbMedVV). Ergibt die Gefährdungsbeurteilung mehrere Vorsorgeanlässe, soll die Vorsorge in einem Termin stattfinden (§ 3 Abs. 3).
Wenn die Frist verstreicht
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, eine Tätigkeit ohne Teilnahme an der Pflichtvorsorge ausüben lässt oder eine Angebotsvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig anbietet (§ 10 Abs. 1 ArbMedVV). Wer dadurch vorsätzlich Leben oder Gesundheit einer beschäftigten Person gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar (§ 10 Abs. 2).
Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung
Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV). Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchgeführt werden (§ 6 Abs. 1).
So verfolgen Sie es mit ExpirySuite
- Legen Sie jede beschäftigte Person mit Feuchtarbeit an und tragen Sie das Datum aus der Vorsorgebescheinigung ein, an dem die weitere Vorsorge angezeigt ist.
- Erinnerungen kommen 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Termin und am Tag selbst.
- Weisen Sie eine verantwortliche Person zu, etwa die Personalabteilung oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers.
- Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.
Häufige Fragen
- Ab wann ist Vorsorge bei Feuchtarbeit Pflicht?
- Bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag ist Pflichtvorsorge zu veranlassen; bei regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag ist Angebotsvorsorge anzubieten (ArbMedVV, Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e).
- Wie oft muss die Vorsorge wiederholt werden?
- In regelmäßigen Abständen (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 ArbMedVV). Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht; wann eine weitere Vorsorge angezeigt ist, steht in der Vorsorgebescheinigung (§ 6 Abs. 3 Nr. 3).
- Erfährt der Arbeitgeber die Befunde?
- Nein. Arbeitgeber und beschäftigte Person erhalten eine Vorsorgebescheinigung über Termin, Anlass und nächste Vorsorge; der Arzt oder die Ärztin beachtet die Schweigepflicht (§ 6 Abs. 1 und 3).
Quellen
- ArbMedVV Anhang – Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge (Teil 1)
- ArbMedVV § 2 Begriffsbestimmungen
- ArbMedVV § 3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
- ArbMedVV § 4 Pflichtvorsorge
- ArbMedVV § 5 Angebotsvorsorge
- ArbMedVV § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin
- ArbMedVV § 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Zuletzt geprüft: 1. Okt. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.
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Rechtzeitige Erinnerungen
E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Pflichtvorsorge Feuchtarbeit (ArbMedVV), plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.
Verantwortliche zuweisen
Weisen Sie jedem Pflichtvorsorge Feuchtarbeit (ArbMedVV) eine verantwortliche Person zu; Mitarbeitende aktualisieren per sicherem Link selbst — ohne Login.