DE · Fristen- & Verlängerungsverwaltung

Laboruntersuchungen der Verdunstungskühlanlage nie verpassen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern lassen das Nutzwasser mindestens alle drei Monate durch ein akkreditiertes Labor auf Legionellen untersuchen (§ 4 Abs. 3 42. BImSchV); nach zwei Jahren ohne Überschreitung der Prüfwerte 1 genügen sechs Monate (Abs. 4). Versäumnisse sind ordnungswidrig.

Die 42. BImSchV gilt für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommen kann (§ 1 Abs. 1). Ausgenommen sind unter anderem Anlagen, die in einer Halle stehen und in diese emittieren, und Anlagen, deren Nutzwasser und Verrieselungsflächen dauerhaft 60 Grad Celsius oder mehr haben (§ 1 Abs. 2).

Der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheiders führt mindestens zweiwöchentlich betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen durch. Mindestens alle drei Monate lässt er das Nutzwasser im Labor auf die allgemeine Koloniezahl und auf Legionellen untersuchen (§ 4 Abs. 2 und 3). Werden die Prüfwerte 1 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bei keiner Legionellen-Untersuchung überschritten, genügt für diese Untersuchung ein Abstand von sechs Monaten; eine Untersuchung muss dann immer zwischen dem 1. Juni und dem 31. August liegen (§ 4 Abs. 4).

Probenahme und Untersuchung übernimmt ein akkreditiertes Prüflaboratorium (§ 3 Abs. 8). Nach Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist die Erstuntersuchung innerhalb von vier Wochen fällig, bei Anlagen, die höchstens 90 aufeinanderfolgende Tage im Jahr laufen, innerhalb von zwei Wochen nach der jährlichen Wiederaufnahme (§ 3 Abs. 7). Veranlassung und Ergebnisse werden unverzüglich im Betriebstagebuch dokumentiert, das fünf Jahre aufbewahrt wird (§ 4 Abs. 5, § 12 Abs. 3).

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Auf einen Blick

Betriebsinterne ÜberprüfungMindestens zweiwöchentlich (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
Labor: allgemeine KoloniezahlMindestens alle 3 Monate (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
Labor: LegionellenMindestens alle 3 Monate; nach zwei Jahren ohne Überschreitung der Prüfwerte 1 alle 6 Monate (§ 4 Abs. 3 und 4)
Prüfwerte und Maßnahmenwert100 / 1 000 / 10 000 KBE Legionella spp. je 100 ml (Anlage 1)
ErstuntersuchungInnerhalb von 4 Wochen nach (Wieder-)Inbetriebnahme (§ 3 Abs. 7)
BetriebstagebuchFünf Jahre aufbewahren (§ 12 Abs. 3)

Wer ist verantwortlich?

Die Pflichten treffen den Betreiber: Er führt die betriebsinternen Überprüfungen durch, beauftragt ein akkreditiertes Prüflaboratorium, teilt ihm Zeitpunkt, Menge und Art einer Biozidzugabe mit und sorgt dafür, dass er über die Ergebnisse unverzüglich unterrichtet wird (§ 3 Abs. 8, § 4 Abs. 5).

Wenn die Frist verstreicht

Wer eine Untersuchung oder Überprüfung nach § 4 Abs. 2 oder 3 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt oder durchführen lässt, handelt ordnungswidrig (§ 19 Nr. 7 42. BImSchV in Verbindung mit § 62 Abs. 1 Nr. 7 BImSchG).

Wenn ein Prüfwert überschritten wird

Bei einer Überschreitung der Prüfwerte 1 oder 2 lässt der Betreiber unverzüglich eine zusätzliche Legionellen-Untersuchung durchführen. Bestätigt sie die Überschreitung des Prüfwerts 1, klärt er die Ursachen, ergreift Maßnahmen, prüft betriebsintern wöchentlich und lässt monatlich im Labor untersuchen; nach drei aufeinanderfolgenden Untersuchungen unter den Prüfwerten 1 gelten wieder die normalen Intervalle (§ 6). Wird der Maßnahmenwert überschritten, informiert er die zuständigen Behörden unverzüglich und innerhalb von vier Wochen nach Anlage 3 (§§ 9 und 10). Für Kühltürme gelten eigene Werte und monatliche Laboruntersuchungen, nach zwei Jahren ohne Überschreitung alle zwei Monate (§ 7, Anlage 1).

So verfolgen Sie es mit ExpirySuite

  1. Legen Sie für jede Verdunstungskühlanlage einen Eintrag an und tragen Sie als Fälligkeitsdatum drei Monate nach der letzten Probenahme ein.
  2. Erinnerungen kommen per E-Mail 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Termin und am Tag selbst. Bei einem Drei-Monats-Intervall sind vor allem die Erinnerungen 30, 14, 7 und 1 Tag vorher nützlich.
  3. Das Labor kann den Untersuchungsbefund über einen sicheren Link hochladen, der 14 Tage gilt und kein Konto erfordert.
  4. Weisen Sie eine verantwortliche Person zu, etwa die Haustechnik; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers. Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Verdunstungskühlanlage auf Legionellen untersucht werden?
Mindestens alle drei Monate im Labor (§ 4 Abs. 3 42. BImSchV). Werden die Prüfwerte 1 zwei Jahre lang bei keiner Untersuchung überschritten, reicht ein Abstand von sechs Monaten, mit einer Untersuchung zwischen 1. Juni und 31. August (§ 4 Abs. 4).
Wer darf die Proben nehmen?
Probenahme und Laboruntersuchung führt ein akkreditiertes Prüflaboratorium durch (§ 3 Abs. 8 42. BImSchV).
Welche Werte gelten?
Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider: Prüfwert 1 bei 100, Prüfwert 2 bei 1 000 und Maßnahmenwert bei 10 000 KBE Legionella spp. je 100 ml (Anlage 1 42. BImSchV).
Wie lange wird das Betriebstagebuch aufbewahrt?
Fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des letzten Eintrags (§ 12 Abs. 3 42. BImSchV).

Quellen

Zuletzt geprüft: 1. Okt. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.

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Rechtzeitige Erinnerungen

E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Verdunstungskühlanlage – Laboruntersuchung (42. BImSchV), plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.

Verantwortliche zuweisen

Weisen Sie jedem Verdunstungskühlanlage – Laboruntersuchung (42. BImSchV) eine verantwortliche Person zu; Mitarbeitende aktualisieren per sicherem Link selbst — ohne Login.