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Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug der Flotte lückenlos halten
Der Halter eines Fahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten; ohne sie gibt es keine Zulassung und der Gebrauch ist verboten (§§ 1, 6 PflVG, § 3 FZV). Eine Laufzeit ist nicht vorgeschrieben; endet der Schutz, wird das Fahrzeug stillgelegt.
Der Halter eines Fahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer, den Fahrer und weitere Personen eine Haftpflichtversicherung für die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten (§ 1 PflVG). Die Versicherung kann nur bei einem im Inland zur Kfz-Haftpflichtversicherung befugten Versicherer genommen werden; diese Versicherer müssen Haltern Versicherung gewähren (§ 5 Abs. 1 und 2). Ausgenommen sind unter anderem Bund, Länder und Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern (§ 2 Abs. 1).
Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG besteht (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FZV). Der Nachweis wird durch eine Versicherungsbestätigung erbracht, die der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt (§ 49 Abs. 1 und 2 FZV). Es ist verboten, ein Fahrzeug ohne die erforderliche Versicherung zu gebrauchen oder diesen Gebrauch zu gestatten (§ 6 Abs. 1 und 4 PflVG).
Eine feste Vertragslaufzeit schreiben PflVG und Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung nicht vor; maßgeblich ist der Versicherungsvertrag. Gesetzlich befristet ist nur das Versicherungskennzeichen, etwa für Kleinkrafträder: Es gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis zum Ablauf des Februars des Folgejahres und verliert danach seine Gültigkeit (§ 52 Abs. 1 FZV).
Auf einen Blick
| Wer | Halter eines Fahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland (§ 1 PflVG) |
|---|---|
| Mitversichert | Mindestens Halter, Eigentümer, Fahrer sowie weitere Personen nach § 4 Abs. 3 PflVG |
| Versicherer | Im Inland zur Kfz-Haftpflicht befugt; muss Versicherung gewähren (§ 5 PflVG) |
| Nachweis bei Zulassung | Elektronische Versicherungsbestätigung des Versicherers (§ 49 FZV) |
| Laufzeit | Nicht gesetzlich festgelegt; steht im Versicherungsvertrag |
| Versicherungskennzeichen | Gilt für ein Verkehrsjahr, 1. März bis Ende Februar (§ 52 Abs. 1 FZV) |
| Ohne Versicherung | Gebrauch verboten (§ 6 PflVG); Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt (§ 51 FZV) |
Wer ist verantwortlich?
Abschluss und Aufrechterhaltung der Versicherung sind Pflicht des Halters (§ 1 PflVG). Besteht für ein Fahrzeug mit Kennzeichen keine Kfz-Haftpflichtversicherung, muss der Halter es unverzüglich außer Betrieb setzen lassen (§ 51 Abs. 3 FZV). Der Halter darf auch niemandem den Gebrauch eines unversicherten Fahrzeugs gestatten (§ 6 Abs. 4 PflVG).
Wenn die Frist verstreicht
Endet der Versicherungsschutz, kann der Versicherer dies der Zulassungsbehörde anzeigen; die Behörde setzt das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb, wenn sie erfährt, dass keine Versicherung besteht (§ 51 Abs. 1 und 4 FZV). Gegenüber Geschädigten wirkt das Ende der Versicherung erst einen Monat nach dieser Anzeige (§ 117 Abs. 2 VVG). Wer ein unversichertes Fahrzeug gebraucht oder den Gebrauch gestattet, macht sich strafbar (§ 30 Abs. 1 PflVG).
Anzeige entfällt bei Anschlussversicherung
Liegt der Zulassungsbehörde bereits die Bestätigung über eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung vor und hat sie dies dem bisherigen Versicherer mitgeteilt, unterbleibt dessen Anzeige (§ 51 Abs. 1 FZV). Ein rechtzeitiger Versichererwechsel vermeidet so die Außerbetriebsetzung.
So verfolgen Sie es mit ExpirySuite
- Legen Sie für jedes Fahrzeug einen Eintrag an und tragen Sie das Ende der laufenden Versicherungsperiode aus dem Versicherungsschein ein; bei Versicherungskennzeichen den letzten Tag im Februar.
- Erinnerungen kommen per E-Mail 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Termin und am Tag selbst. So bleibt Zeit, den Vertrag zu verlängern oder zu wechseln.
- Den Versicherungsschein kann der Versicherer oder Makler über einen sicheren Link hochladen, der 14 Tage gilt und kein Konto erfordert.
- Weisen Sie eine verantwortliche Person zu, etwa die Fuhrparkleitung; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers. Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.
Häufige Fragen
- Wie lange läuft eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
- PflVG und Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung legen keine Laufzeit fest; sie steht im Versicherungsvertrag. Nur das Versicherungskennzeichen gilt gesetzlich für ein Verkehrsjahr bis Ende Februar (§ 52 Abs. 1 FZV).
- Wer muss versichern, Halter oder Fahrer?
- Der Halter (§ 1 PflVG). Die Versicherung muss mindestens Halter, Eigentümer und Fahrer decken (§ 4 Abs. 3).
- Was passiert, wenn die Versicherung endet?
- Der Versicherer kann das Ende der Zulassungsbehörde anzeigen, die das Fahrzeug außer Betrieb setzt (§ 51 Abs. 1 und 4 FZV). Der Halter muss es selbst unverzüglich außer Betrieb setzen lassen (§ 51 Abs. 3).
- Darf ein Versicherer meinen Antrag ablehnen?
- Nur in den Fällen des § 5 Abs. 4 PflVG, etwa bei Beschränkungen im Geschäftsplan oder wenn er einen früheren Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt hat.
Quellen
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 1 Versicherungspflicht
- PflVG § 2 Ausnahmen von der Versicherungspflicht
- PflVG § 4 Mindestumfang des Versicherungsschutzes (Abs. 3)
- PflVG § 5 Zugelassene Versicherer, Pflicht zum Vertragsschluss
- PflVG § 6 Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge und § 30 Strafvorschriften (Gesamtausgabe)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 3, 4, 49, 51, 52 (Gesamtausgabe)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 117 Leistungspflicht gegenüber Dritten
Zuletzt geprüft: 1. Okt. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.
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Rechtzeitige Erinnerungen
E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Kfz-Haftpflichtversicherung, plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.
Verantwortliche zuweisen
Weisen Sie jedem Kfz-Haftpflichtversicherung eine verantwortliche Person zu; Mitarbeitende aktualisieren per sicherem Link selbst — ohne Login.