DE · Fristen- & Verlängerungsverwaltung
Den Schulungsnachweis rechtzeitig verlängern
Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten gilt fünf Jahre und wird nach bestandener IHK-Verlängerungsprüfung um fünf Jahre verlängert; die Prüfung ist nur bis zum Ablauf möglich (§§ 4, 6 Abs. 4 GbV). Ohne gültigen Nachweis darf niemand bestellt sein (§ 3 Abs. 3); für die Verlängerung sorgt der Beauftragte selbst.
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten in Textform bestellen. Nimmt der Unternehmer die Funktion selbst wahr, ist keine Bestellung nötig (§ 3 Abs. 1 GbV). Bestellt werden oder die Funktion selbst wahrnehmen darf nur, wer einen für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweis besitzt (§ 3 Abs. 3).
Der Schulungsnachweis wird nach einer anerkannten Schulung und einer bestandenen Prüfung erteilt. Er gilt fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn der Inhaber eine Verlängerungsprüfung besteht (§ 4 GbV). Diese Prüfung darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer (§ 6 Abs. 4). Zuständig für die Erteilung und die Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern (§ 7 Abs. 1).
Der Gefahrgutbeauftragte muss dafür sorgen, dass sein Schulungsnachweis rechtzeitig verlängert wird, und ihn der Behörde auf Verlangen vorlegen (§ 8 Abs. 6). Der Unternehmer sorgt dafür, dass der Gefahrgutbeauftragte schon vor der Bestellung einen gültigen, auf die Tätigkeiten des Unternehmens abgestellten Schulungsnachweis besitzt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1).
Auf einen Blick
| Geltungsdauer | 5 Jahre (§ 4 GbV) |
|---|---|
| Verlängerung | Jeweils um 5 Jahre nach bestandener Prüfung (§ 4, § 6 Abs. 4) |
| Wiederholung der Verlängerungsprüfung | Unbegrenzt, aber nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer (§ 6 Abs. 4) |
| Zuständige Stelle | Industrie- und Handelskammer (§ 7 Abs. 1) |
| Weiterer Verkehrsträger | Zusätzliche Schulung von mindestens 7 Stunden 30 Minuten innerhalb der Geltungsdauer (§ 5 Abs. 4) |
| Jahresbericht | Innerhalb eines halben Jahres nach Ende des Geschäftsjahres; der Unternehmer bewahrt ihn 5 Jahre auf (§ 8 Abs. 5, § 9 Abs. 3) |
Befreit sind unter anderem Unternehmen, deren Beförderungen von den Vorschriften freigestellt sind oder die höchstzulässigen Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschreiten, und Unternehmen, die nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Eigenbedarf befördern (§ 2 Abs. 1 GbV; Einzelheiten und Ausnahmen dort).
Wer ist verantwortlich?
Der Unternehmer bestellt den Gefahrgutbeauftragten in Textform und gibt seinen Namen allen Mitarbeitern in Textform bekannt, etwa durch einen Aushang (§ 3 Abs. 1 und 2 GbV). Er sorgt für einen gültigen Schulungsnachweis vor der Bestellung (§ 9 Abs. 2 Nr. 1). Für die rechtzeitige Verlängerung sorgt der Gefahrgutbeauftragte selbst (§ 8 Abs. 6).
Wenn die Frist verstreicht
Ordnungswidrig handelt unter anderem der Unternehmer, der einen Gefahrgutbeauftragten ohne gültigen Schulungsnachweis bestellt oder die Funktion ohne einen solchen selbst wahrnimmt, oder der nicht dafür sorgt, dass der Gefahrgutbeauftragte einen gültigen Schulungsnachweis besitzt, sowie der Gefahrgutbeauftragte, der den Schulungsnachweis auf Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt (§ 10 Nr. 1 Buchst. b und d, Nr. 3 Buchst. e GbV).
So verfolgen Sie es mit ExpirySuite
- Legen Sie den Gefahrgutbeauftragten als Person an und tragen Sie den Schulungsnachweis mit seinem Ablaufdatum ein; bei mehreren Beauftragten jeden einzeln.
- Erinnerungen kommen 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Termin und am Tag selbst. So bleibt Zeit, die Verlängerungsprüfung vor dem Ablauf abzulegen.
- Der Gefahrgutbeauftragte kann den verlängerten Nachweis über einen sicheren Link hochladen, der 14 Tage gilt und kein Konto erfordert.
- Weisen Sie eine verantwortliche Person zu; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers. Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.
Häufige Fragen
- Wie lange gilt der Schulungsnachweis?
- Fünf Jahre. Nach bestandener Verlängerungsprüfung verlängert er sich jeweils um weitere fünf Jahre (§ 4 GbV).
- Kann ich die Verlängerungsprüfung nach Ablauf nachholen?
- Die Prüfung zur Verlängerung darf nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer abgelegt und bis dahin beliebig oft wiederholt werden (§ 6 Abs. 4 GbV). Ohne gültigen Nachweis darf niemand als Gefahrgutbeauftragter bestellt sein (§ 3 Abs. 3).
- Darf der Unternehmer selbst Gefahrgutbeauftragter sein?
- Ja. Dann ist keine Bestellung nötig, er braucht aber einen gültigen Schulungsnachweis für den betroffenen Verkehrsträger (§ 3 Abs. 1 und 3 GbV).
- Wer nimmt die Prüfung ab?
- Die Industrie- und Handelskammer. Die Prüfung ist schriftlich, ganz oder teilweise auch elektronisch; Prüfungssprache ist Deutsch, auf Antrag unter Voraussetzungen Englisch (§ 6 Abs. 1 und 3, § 7 Abs. 1 GbV).
Quellen
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) § 2 Befreiungen
- GbV § 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
- GbV § 4 Schulungsnachweis
- GbV § 5 Schulungsanforderungen
- GbV § 6 Prüfungen
- GbV § 7 Zuständigkeiten
- GbV § 8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten
- GbV § 9 Pflichten der Unternehmer
- GbV § 10 Ordnungswidrigkeiten
Zuletzt geprüft: 30. Sept. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.
Für Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragter gemacht
Eine fertige Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragter-Vorlage mit sinnvollen Gültigkeitsvorgaben — weniger eingeben, mehr im Blick.
Rechtzeitige Erinnerungen
E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragter, plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.
Verantwortliche zuweisen
Weisen Sie jedem Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragter eine verantwortliche Person zu; Mitarbeitende aktualisieren per sicherem Link selbst — ohne Login.