DE · Fristen- & Verlängerungsverwaltung

Gültigkeit der Führerscheine Ihrer Fahrer im Blick behalten

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind 15 Jahre gültig (§ 24a Abs. 1 FeV); befristet ist das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis der Klassen AM bis T. Ältere Führerscheine sind bis zu den Fristen der Anlage 8e umzutauschen und verlieren danach ihre Gültigkeit; dann ist ein neuer zu beantragen.

Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet (§ 24a Abs. 1 Satz 1 FeV). Befristet ist damit das Dokument: Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt, die der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE längstens für fünf Jahre (§ 23 Abs. 1). Grundlage für die erste Befristung ist der Tag, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt (§ 24a Abs. 3 Satz 1).

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus Anlage 8e ergibt; danach verlieren sie ihre Gültigkeit (§ 24a Abs. 2). Für Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr, für spätere nach dem Ausstellungsjahr. Inhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen (Anlage 8e).

Ist die Gültigkeit abgelaufen, hat der Inhaber einen neuen Führerschein zu beantragen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis (§ 25 Abs. 3a). Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss einen dafür gültigen Führerschein mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen aushändigen (§ 4 Abs. 2 Satz 2).

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Auf einen Blick

FührerscheinUmtausch bis
Ausgestellt bis 31.12.1998, Inhaber geboren vor 195319. Januar 2033
Ausgestellt bis 31.12.1998, geboren 1953 bis 195819. Juli 2022
Ausgestellt bis 31.12.1998, geboren 1959 bis 196419. Januar 2023
Ausgestellt bis 31.12.1998, geboren 1965 bis 197019. Januar 2024
Ausgestellt bis 31.12.1998, geboren 1971 oder später19. Januar 2025
Ab 1.1.1999 ausgestellt 1999 bis 200119. Januar 2026
Ausgestellt 2002 bis 200419. Januar 2027
Ausgestellt 2005 bis 200719. Januar 2028
Ausgestellt 200819. Januar 2029
Ausgestellt 200919. Januar 2030
Ausgestellt 201019. Januar 2031
Ausgestellt 201119. Januar 2032
Ausgestellt 2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Umtauschfristen nach Anlage 8e FeV. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine gelten 15 Jahre (§ 24a Abs. 1); für die Klassen C und D gilt zusätzlich die Befristung der Fahrerlaubnis auf längstens fünf Jahre (§ 23 Abs. 1).

Wer ist verantwortlich?

Umtausch und neuer Führerschein sind Sache des Inhabers: Er beantragt nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Führerschein (§ 25 Abs. 3a FeV) und führt beim Fahren einen gültigen Führerschein mit (§ 4 Abs. 2 Satz 2). Bei der Aushändigung des neuen Führerscheins wird der bisherige eingezogen oder ungültig gemacht; auf Wunsch kann der Inhaber ihn entwertet behalten (§ 25 Abs. 5).

Wenn die Frist verstreicht

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit (§ 24a Abs. 2 Satz 2 FeV). Wer entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 keinen gültigen Führerschein mitführt oder ihn nicht aushändigt, handelt ordnungswidrig (§ 75 Nr. 4).

Lkw- und Busklassen haben eine eigene Frist

Bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ist die Fahrerlaubnis selbst auf längstens fünf Jahre befristet (§ 23 Abs. 1 FeV) und wird auf Antrag nur verlängert, wenn der Inhaber seine Eignung und sein Sehvermögen nachweist (§ 24 Abs. 1). Dafür ist ein eigener Eintrag sinnvoll.

So verfolgen Sie es mit ExpirySuite

  1. Legen Sie für jeden Fahrer einen Eintrag an und tragen Sie das Gültigkeitsende aus dem Führerschein ein; bei Führerscheinen vor dem 19. Januar 2013 das Umtauschdatum aus Anlage 8e.
  2. Erinnerungen kommen per E-Mail 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Termin und am Tag selbst. So bleibt Zeit für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  3. Fahrer können ein Foto des neuen Führerscheins über einen sicheren Link hochladen, der 14 Tage gilt und kein Konto erfordert.
  4. Weisen Sie eine verantwortliche Person zu, etwa die Fuhrparkleitung; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers. Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein neuer Kartenführerschein gültig?
15 Jahre, wenn er ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde (§ 24a Abs. 1 FeV). Maßgeblich für die erste Befristung ist der Tag des Herstellungsauftrags durch die Behörde (§ 24a Abs. 3).
Läuft mit dem Führerschein auch die Fahrerlaubnis ab?
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T nicht: Diese Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt (§ 23 Abs. 1). Befristet ist das Dokument; nach Ablauf ist ein neuer Führerschein zu beantragen (§ 25 Abs. 3a).
Bis wann muss mein alter Führerschein umgetauscht sein?
Das hängt bei Führerscheinen bis Ende 1998 vom Geburtsjahr und bei späteren vom Ausstellungsjahr ab; die Fristen stehen in Anlage 8e FeV und reichen bis zum 19. Januar 2033.
Was passiert, wenn die Umtauschfrist verpasst wird?
Der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit (§ 24a Abs. 2 Satz 2 FeV). Wer beim Fahren keinen gültigen Führerschein mitführt, handelt ordnungswidrig (§ 4 Abs. 2, § 75 Nr. 4).

Quellen

Zuletzt geprüft: 1. Okt. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.

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Rechtzeitige Erinnerungen

E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Führerschein (Dokument), plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.

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