DE · Fristen- & Verlängerungsverwaltung
Feuerlöscher fristgerecht warten lassen
Der Arbeitgeber muss Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen warten lassen; kürzere Herstellerfristen sind zu beachten, längere dürfen genutzt werden (§ 4 Abs. 3 ArbStättV, ASR A2.2 Nr. 7.4.2). Die Ergebnisse werden dokumentiert; defekte Geräte sind unverzüglich instand zu setzen oder auszutauschen.
Der Arbeitgeber muss Feuerlöscheinrichtungen instand halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen lassen (§ 4 Abs. 3 ArbStättV). Wie das geht, konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“; hält der Arbeitgeber sie ein, kann er davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt er eine andere Lösung, muss sie mindestens die gleiche Sicherheit erreichen.
Bauteile und Löschmittel können am Aufstellungsort durch Temperatur, Feuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung oder unsachgemäße Behandlung unbrauchbar werden. Deshalb sind Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten. Lässt der Hersteller längere Fristen zu, darf der Arbeitgeber sie heranziehen; kürzere Herstellerfristen sind zu beachten. Bei starker Beanspruchung, etwa durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz, können kürzere Abstände nötig sein (ASR A2.2 Nr. 7.4.2).
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Werden keine Mängel festgestellt, wird das am Feuerlöscher kenntlich gemacht, zum Beispiel mit einem Instandhaltungsnachweis. Ist die Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet, veranlasst der Arbeitgeber unverzüglich die Instandsetzung oder den Austausch (Nr. 7.4.1).
Auf einen Blick
| Wartung | Alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen (ASR A2.2 Nr. 7.4.2 Abs. 1) |
|---|---|
| Herstellerfristen | Kürzere sind zu beachten; längere darf der Arbeitgeber heranziehen (Nr. 7.4.2 Abs. 1) |
| Starke Beanspruchung | Kürzere Abstände können erforderlich sein (Nr. 7.4.2 Abs. 2) |
| Fachkundige | Insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4 (Hinweis zu Nr. 7.4.2) |
| Dokumentation | Ergebnisse dokumentieren; ohne Mängel z. B. Instandhaltungsnachweis am Gerät (Nr. 7.4.1) |
| Mängel | Unverzüglich instand setzen oder austauschen lassen (Nr. 7.4.1 Abs. 3) |
Die Wartung durch den Fachkundigen lässt die wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher (Druckprüfung) durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung unberührt (Hinweis 2 zu Nr. 7.4.2).
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber (§ 4 Abs. 3 ArbStättV; ASR A2.2 Nr. 7.4.1). Er lässt die Feuerlöscher unter Beachtung der Herstellerangaben warten und prüfen, dokumentiert die Ergebnisse und veranlasst bei Mängeln unverzüglich Instandsetzung oder Austausch.
Brandschutzhelfer und Unterweisung
Alle Beschäftigten sind vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach mindestens einmal jährlich über die festgelegten Brandschutzmaßnahmen zu unterweisen (ASR A2.2 Nr. 7.2). Brandschutzhelfer, in der Regel 5 % der Beschäftigten, werden fachkundig unterwiesen, einschließlich praktischer Löschübungen; bei normaler Brandgefährdung hat sich eine Wiederholung alle 2 bis 5 Jahre bewährt, das Intervall legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (Nr. 7.3).
So verfolgen Sie es mit ExpirySuite
- Legen Sie jeden Feuerlöscher oder jeden Standort an und tragen Sie als Ablaufdatum den nächsten Wartungstermin ein, zum Beispiel den Termin vom Instandhaltungsnachweis am Gerät.
- Erinnerungen kommen 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Datum sowie am Tag selbst. Schreibt der Hersteller eine kürzere Frist vor, tragen Sie diese ein.
- Der Wartungsdienst kann den Wartungsnachweis über einen sicheren Link hochladen, der 14 Tage gilt und kein Konto erfordert.
- Weisen Sie eine verantwortliche Person zu, etwa die Haustechnik; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers. Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.
Häufige Fragen
- Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
- Alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen (ASR A2.2 Nr. 7.4.2). Kürzere Herstellerfristen sind zu beachten, längere darf der Arbeitgeber heranziehen; bei starker Beanspruchung können kürzere Abstände nötig sein.
- Wer darf Feuerlöscher warten?
- Ein Fachkundiger. Die ASR nennt insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“ (Hinweis 1 zu Nr. 7.4.2).
- Ersetzt die Wartung die Druckprüfung?
- Nein. Die wiederkehrenden Prüfungen (Druckprüfung) durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt (Hinweis 2 zu Nr. 7.4.2).
- Muss die Wartung am Gerät sichtbar sein?
- Werden keine Mängel festgestellt, ist das auf der Feuerlöscheinrichtung kenntlich zu machen, zum Beispiel durch einen Instandhaltungsnachweis; die Ergebnisse sind außerdem zu dokumentieren (Nr. 7.4.1).
Quellen
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
Zuletzt geprüft: 1. Okt. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.
Für Feuerlöscher-Wartung (ASR A2.2) gemacht
Eine fertige Feuerlöscher-Wartung (ASR A2.2)-Vorlage mit sinnvollen Gültigkeitsvorgaben — weniger eingeben, mehr im Blick.
Rechtzeitige Erinnerungen
E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Feuerlöscher-Wartung (ASR A2.2), plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.
Verantwortliche zuweisen
Weisen Sie jedem Feuerlöscher-Wartung (ASR A2.2) eine verantwortliche Person zu; Mitarbeitende aktualisieren per sicherem Link selbst — ohne Login.