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Die Frist für die Betriebskostenabrechnung einhalten

Über Betriebskostenvorauszahlungen bei Wohnraummiete ist jährlich abzurechnen; die Abrechnung muss dem Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Bei Mietverhältnissen über Wohnraum können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, als Pauschale oder als Vorauszahlung (§ 556 Abs. 1 und 2 BGB). Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 2).

Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3). Zu Teilabrechnungen ist er nicht verpflichtet (Satz 4). Der Mieter muss Einwendungen gegen die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen; danach kann er sie nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (Satz 5 und 6).

Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt, verbrauchsabhängige Kosten nach einem Maßstab, der den unterschiedlichen Verbrauch berücksichtigt (§ 556a Abs. 1). Bei vermietetem Wohnungseigentum gilt ohne andere Vereinbarung der Maßstab, der zwischen den Wohnungseigentümern gilt (§ 556a Abs. 3). Auf Verlangen gewährt der Vermieter Einsicht in die Belege und darf sie elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4).

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Auf einen Blick

AbrechnungJährlich über die Vorauszahlungen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB)
Frist für den VermieterBis Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2)
Folge der VerspätungKeine Nachforderung, außer der Vermieter hat sie nicht zu vertreten (Satz 3)
Einwendungen des MietersBis Ablauf des 12. Monats nach Zugang (Satz 5)
BelegeinsichtAuf Verlangen; elektronische Bereitstellung erlaubt (§ 556 Abs. 4)
Vorauszahlungen anpassenNach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform (§ 560 Abs. 4)

Wer ist verantwortlich?

Die Abrechnung schuldet der Vermieter; er muss sie dem Mieter innerhalb der Frist mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Nach einer Abrechnung kann jede Vertragspartei die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4). Eine Vereinbarung, die von diesen Regeln zum Nachteil des Mieters abweicht, ist unwirksam (§ 556 Abs. 5).

Wenn die Frist verstreicht

Geht die Abrechnung erst nach Ablauf des zwölften Monats zu, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Rechenbeispiel

Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2026, muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum 31. Dezember 2027 mitgeteilt sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Maßgeblich ist das Ende des Abrechnungszeitraums, nicht das Datum der Abrechnungen der Versorger.

So verfolgen Sie es mit ExpirySuite

  1. Legen Sie je Objekt oder Mieteinheit einen Eintrag an und tragen Sie das Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum als Fälligkeitsdatum ein.
  2. Erinnerungen kommen per E-Mail 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Termin und am Tag selbst. Mit 60 Tagen Vorlauf bleibt Zeit, fehlende Rechnungen und Zählerstände einzuholen.
  3. Weisen Sie eine verantwortliche Person zu, etwa die Hausverwaltung; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers. Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.
  4. Für die Einwendungsfrist des Mieters können Sie einen eigenen Eintrag anlegen.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Der Vermieter kann keine Nachforderung mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Wie lange kann der Mieter Einwendungen erheben?
Bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Nach welchem Schlüssel wird umgelegt?
Ohne andere Vereinbarung nach dem Anteil der Wohnfläche; verbrauchsabhängige Kosten nach einem verbrauchsgerechten Maßstab (§ 556a Abs. 1 BGB). Bei vermietetem Wohnungseigentum gilt der Maßstab der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3).

Quellen

Zuletzt geprüft: 30. Sept. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.

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Rechtzeitige Erinnerungen

E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Betriebskostenabrechnung, plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.

Verantwortliche zuweisen

Weisen Sie jedem Betriebskostenabrechnung eine verantwortliche Person zu; Mitarbeitende aktualisieren per sicherem Link selbst — ohne Login.