DE · Fristen- & Verlängerungsverwaltung

Jährliche Untersuchung für die ADR-Zulassung rechtzeitig planen

Die ADR-Zulassungsbescheinigung wird jährlich untersucht und von den HU-berechtigten Prüfern nach § 29 StVZO verlängert (§ 14 Abs. 5 GGVSEB). Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums darf der Befüller den Tank nicht befüllen; ein Verstoß ist ordnungswidrig (§ 23 Abs. 2 Nr. 10, § 37 GGVSEB).

Für die jährliche technische Untersuchung und die Verlängerung der Gültigkeit von ADR-Zulassungsbescheinigungen nach Unterabschnitt 9.1.2.3 ADR sind in Deutschland die Personen zuständig, die Hauptuntersuchungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchführen dürfen (§ 14 Abs. 5 GGVSEB). Sie dürfen auch nicht vorgeschriebene informelle Änderungen oder Ergänzungen in Nummer 11 der Bescheinigung vornehmen.

Die erste Untersuchung auf Übereinstimmung mit den Kapiteln 9.2 bis 9.8 ADR und die Ausstellung der ADR-Zulassungsbescheinigung übernehmen amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder Technische Dienste, die mindestens für die Prüfung von Gefahrgutfahrzeugen benannt sind (§ 14 Abs. 4). Für die Typgenehmigung nach Unterabschnitt 9.1.2.2 ADR ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig (§ 14 Abs. 2), für Änderungen in den Nummern 4 und 5 der Bescheinigung die Zulassungsbehörden nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 14 Abs. 6).

Das Gültigkeitsdatum hat unmittelbare Folgen im Betrieb: Der Befüller im Straßenverkehr darf Tanks nach Absatz 4.3.2.1.1 ADR nur befüllen, wenn bei den verwendeten Fahrzeugen das Gültigkeitsdatum der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.4 ADR nicht überschritten ist (§ 23 Abs. 2 Nr. 10 GGVSEB). Der Beförderer sorgt dafür, dass an zugelassenen Fahrzeugen die Bau- und Ausrüstungsvorschriften für die in Nummer 10 der Bescheinigung angegebenen Güter beachtet werden (§ 19 Abs. 2 Nr. 17).

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Auf einen Blick

Jährliche technische UntersuchungDurch die für Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO berechtigten Personen (§ 14 Abs. 5 GGVSEB)
Verlängerung der GültigkeitEbenfalls durch diese Personen (§ 14 Abs. 5)
Erste Untersuchung und AusstellungAmtlich anerkannte Sachverständige oder benannte Technische Dienste (§ 14 Abs. 4)
Änderungen in Nummer 4 und 5Zulassungsbehörde (§ 14 Abs. 6)
Befüllen von TanksNur wenn das Gültigkeitsdatum nicht überschritten ist (§ 23 Abs. 2 Nr. 10)
Fassung der GGVSEBNeufassung vom 26. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 242)

Wer ist verantwortlich?

Die GGVSEB verteilt die Pflichten auf mehrere Beteiligte: Der Beförderer sorgt dafür, dass an zugelassenen Fahrzeugen die Bau- und Ausrüstungsvorschriften für die in der Bescheinigung angegebenen Güter beachtet werden (§ 19 Abs. 2 Nr. 17), und der Befüller achtet vor dem Befüllen von Tanks auf das Gültigkeitsdatum der Bescheinigung (§ 23 Abs. 2 Nr. 10). Die Untersuchung selbst führen die HU-berechtigten Personen durch (§ 14 Abs. 5).

Wenn die Frist verstreicht

Wer als Befüller entgegen § 23 Abs. 2 Nr. 10 GGVSEB einen Tank befüllt, handelt ordnungswidrig (§ 37 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. j). Ordnungswidrig handelt auch der Beförderer, der entgegen § 19 Abs. 2 Nr. 17 nicht dafür sorgt, dass die dort genannten Vorschriften beachtet werden (§ 37 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. q).

Tankprüfungen sind eine eigene Frist

Die erstmalige und wiederkehrende Prüfung, die Zwischenprüfung und außerordentliche Prüfungen von festverbundenen Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeugen nach Kapitel 6.8 ADR übernehmen die Prüfstellen für Tanks (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 GGVSEB). Der Beförderer sorgt dafür, dass solche Tanks nicht verwendet werden, wenn das Datum der nächsten Prüfung überschritten ist (§ 19 Abs. 2 Nr. 19). Diese Seite gibt nur wieder, was die GGVSEB regelt; der Wortlaut des ADR selbst ist nicht Teil dieser Seite.

So verfolgen Sie es mit ExpirySuite

  1. Legen Sie jedes Fahrzeug mit ADR-Zulassungsbescheinigung an und tragen Sie das Gültigkeitsdatum aus der Bescheinigung als Fälligkeitsdatum ein.
  2. Erinnerungen kommen per E-Mail 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor dem Termin und am Tag selbst.
  3. Die prüfende Stelle kann die verlängerte Bescheinigung über einen sicheren Link hochladen, der 14 Tage gilt und kein Konto erfordert.
  4. Weisen Sie eine verantwortliche Person zu, etwa die Fuhrparkleitung; E-Mails kommen in der Sprache des Empfängers. Ist ein Datum überschritten, erhalten Manager 3, 7 und 14 Tage danach weitere Erinnerungen.
  5. Für die Prüffristen der Tanks legen Sie einen eigenen Eintrag an.

Häufige Fragen

Wer führt die jährliche Untersuchung durch?
Die für Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO berechtigten Personen. Sie sind auch für die Verlängerung der Gültigkeit der ADR-Zulassungsbescheinigung zuständig (§ 14 Abs. 5 GGVSEB).
Wer stellt die Bescheinigung erstmals aus?
Amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder Technische Dienste, die mindestens für die Prüfung von Gefahrgutfahrzeugen benannt sind, nach der ersten Untersuchung (§ 14 Abs. 4 GGVSEB).
Darf ein Tankfahrzeug mit abgelaufener Bescheinigung befüllt werden?
Der Befüller darf Tanks nach Absatz 4.3.2.1.1 ADR nur befüllen, wenn das Gültigkeitsdatum der ADR-Zulassungsbescheinigung nicht überschritten ist (§ 23 Abs. 2 Nr. 10 GGVSEB). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 37 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. j).
Wer ändert die Angaben in Nummer 4 und 5?
Die Zulassungsbehörden nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 14 Abs. 6 GGVSEB).

Quellen

Zuletzt geprüft: 30. Sept. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.

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Rechtzeitige Erinnerungen

E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes ADR-Zulassungsbescheinigung, plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.

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