Fristen- & Verlängerungsverwaltung
Keine HU-Frist mehr verpassen
Die HU-Fristen stehen in Anlage VIII zur StVZO (Nummer 2.1): Pkw erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate; Taxis, Mietwagen, Lkw über 3,5 t und Kraftomnibusse alle 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung (Nummer 2.3); verantwortlich ist der Halter.
Die Fristen für die Hauptuntersuchung stehen in Anlage VIII zur StVZO (Nummer 2.1): Pkw müssen erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung und danach alle 24 Monate zur HU; Taxis und Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz, Lkw über 3,5 t und Kraftomnibusse jährlich. Die Frist beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung (Nummer 2.3).
In einer Flotte laufen die Fristen zu unterschiedlichen Monaten ab. Wer sie in einer Liste sieht und rechtzeitig erinnert wird, vermeidet Bußgelder und Ausfallzeiten.
Auf einen Blick
| Fahrzeug | Erste HU | Danach |
|---|---|---|
| Pkw (allgemein) | 36 Monate nach Erstzulassung | alle 24 Monate |
| Krafträder | 24 Monate | alle 24 Monate |
| Pkw als Taxi/Mietwagen (PBefG), Krankenkraftwagen | 12 Monate | alle 12 Monate |
| Kraftomnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) | 12 Monate | alle 12 Monate, zusätzlich Sicherheitsprüfung |
| Lkw und Zugmaschinen bis 3,5 t | 24 Monate | alle 24 Monate |
| Lkw über 3,5 t bis 7,5 t | 12 Monate | alle 12 Monate |
| Lkw über 7,5 t | 12 Monate | alle 12 Monate; Sicherheitsprüfung alle 6 Monate: über 7,5 t bis 12 t ab 36 Monaten, über 12 t ab 24 Monaten |
| Anhänger bis 0,75 t | 36 Monate | alle 24 Monate |
| Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t | 24 Monate | alle 24 Monate |
| Anhänger über 3,5 t | 12 Monate | alle 12 Monate |
| Wohnmobile bis 3,5 t | 36 Monate | alle 24 Monate |
Gewerblich ohne Fahrer vermietete Fahrzeuge: in allen Fällen 12 Monate (Nummer 2.2). Vollständige Tabelle in Anlage VIII Nummer 2.1.
Wer ist verantwortlich?
Der Halter. Bei Firmenfahrzeugen ist das in der Regel der Fuhrpark- oder Betriebsverantwortliche.
Wenn die Frist verstreicht
Das Überziehen der HU-Frist ist eine Ordnungswidrigkeit; das Bußgeld richtet sich nach der Dauer der Überschreitung (Bußgeldkatalog-Verordnung). Bei längerer Überschreitung fällt die Untersuchung umfangreicher aus. Bei Fahrzeugen mit Sicherheitsprüfung gilt: Wird deren Frist überschritten, ist eine HU verbunden mit einer Sicherheitsprüfung durchzuführen (Anlage VIII Nummer 2.4).
So verfolgen Sie es mit ExpirySuite
- Legen Sie jedes Fahrzeug mit Kennzeichen an und tragen Sie den HU-Monat als Ablaufdatum ein (letzter Tag des Monats).
- Erinnerungen kommen 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf per E-Mail.
- Weisen Sie jedem Fahrzeug eine verantwortliche Person zu, damit die richtige Person erinnert wird.
- Nach der Untersuchung tragen Sie den neuen Termin ein oder laden den Prüfbericht hoch.
Häufige Fragen
- Wann muss ein neuer Pkw erstmals zur HU?
- 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.1).
- Ab wann beginnt die nächste Frist?
- Mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung (Anlage VIII, Nummer 2.3).
- Gilt für Lkw dieselbe Frist wie für Pkw?
- Nein. Lkw bis 3,5 t alle 24 Monate; über 3,5 t jährlich, über 7,5 t zusätzlich mit Sicherheitsprüfung (Nummer 2.1.4).
Quellen
- StVZO Anlage VIII: Untersuchung der Fahrzeuge (gesetze-im-internet.de)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), gesetze-im-internet.de
Zuletzt geprüft: 28. Sept. 2026 · Diese Seite fasst amtliche Quellen zur allgemeinen Information zusammen und ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Regeln und Gebühren finden Sie in den verlinkten Quellen.
Für Fahrzeugprüfung gemacht
Eine fertige Fahrzeugprüfung-Vorlage mit sinnvollen Gültigkeitsvorgaben — weniger eingeben, mehr im Blick.
Rechtzeitige Erinnerungen
E-Mails 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf jedes Fahrzeugprüfung, plus Eskalation an Vorgesetzte bei Überfälligkeit.
Verantwortliche zuweisen
Weisen Sie jedem Fahrzeugprüfung eine verantwortliche Person zu; Mitarbeitende aktualisieren per sicherem Link selbst — ohne Login.